AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Reisebüros
für Reisevermittlungsleistungen


(Stand 28. Juli 2021)



1. Geltungsbereich

1. Das Reisebüro wird in den beiliegenden Vertragsunterlagen und in der Homepage des Büros
näher bezeichnet.

2. Das Reisebüro tritt auf der Grundlage dieser AGB ausschließlich als Vermittler von
Reiseleistungen, etwa von Beförderungsleistungen (z.B. Flüge), sonstiger touristischer
Einzelleistungen (z.B. Hotelaufenthalte, Mietwagen u.a.), von fremdveranstalteten
Pauschalreisen sowie sonstiger Reiseleistungen auf. Die Reiseleistungen werden von
Veranstaltern und sonstigen Leistungsträgern erbracht. Die Vertragsbeziehung bezüglich
der Reiseleistungen kommt direkt und unmittelbar zwischen dem Reiseteilnehmer (Kunde des
Reisebüros) und dem jeweiligen Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger zustande. Das
Reisebüro nimmt die Anmeldungen bzw. Reservierungen der Reiseteilnehmer entgegen und
vermittelt den Abschluss des Reisevertrags mit den Leistungserbringern.

3. Für Buchungen ist der Inhalt der mit dem Veranstalter oder den sonstigen Leistungsträgern
abgeschlossenen Verträge einschließlich der Allgemeinen Reisebedingungen der Veranstalter
oder sonstigen Leistungsträger maßgeblich. Das Reisebüro ist an den vermittelten
Reiseleistungen vertraglich nicht beteiligt.


2. Anmeldung / Buchung / Reiseinformation

1. Anmeldungen bzw. Buchungen können schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf
elektronischem Wege (z.B. E-Mail) vorgenommen werden. Mit der Anmeldung / Buchung beauftragt
der Reiseteilnehmer das Reisebüro verbindlich mit der Vermittlung eines Reisevertrages
zwischen ihm und dem Reiseveranstalter bzw. sonstigen Leistungsträger.

2. Der Reiseteilnehmer ist an seine Anmeldung bzw. den Buchungsauftrag gebunden.

3. Die Vertragspflicht des Reisebüros ist auf die ordnungsgemäße Vermittlung der
Reiseleistungen beschränkt. Soweit Informationen über Reiseleistungen durch das Reisebüro
an den Reiseteilnehmer weitergegeben werden, ist damit keine eigene Haftung oder Zusicherung
des Reisebüros verbunden. Das Reisebüro übernimmt insbesondere keine Haftung oder Garantie für
den Reiseerfolg.



3. Buchungsbestätigung

1. Anmeldungen / Buchungen werden durch die Veranstalter oder die sonstigen Leistungsträger
schriftlich bestätigt.

2. Reiseteilnehmer sind verpflichtet, die ihnen zugegangene Buchungsbestätigung unverzüglich
auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und dem Veranstalter oder sonstigen
Leistungsträger auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen.

3. Flugtickets werden den Reiseteilnehmern grundsätzlich per Post oder per E-Mail als
elektronisches Ticket übermittelt. In Ausnahmefällen werden für den Reiseteilnehmer Tickets
bei der Fluglinie hinterlegt. Voraussetzung für die Zustellung / Hinterlegung ist die
vollständige Zahlung des Reisepreises.

4. Bei Pauschalreisen erhält der Reiseteilnehmer die Unterlagen per Post oder am
Flughafenschalter. Für Einzelheiten sind die Hinweise auf der Buchungsbestätigung maßgeblich.



4. Haftung des Reisebüros

1. Angaben über Reiseleistungen beruhen auf den Informationen der Veranstalter oder sonstigen
Leistungsträger. Das Reisebüro gibt keine eigenen Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit,
Vollständigkeit oder Aktualität der dem Reiseteilnehmer vermittelten Informationen.

2. Das Reisebüro haftet bei Schäden nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Diese
Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder
wesentlicher Vertragspflichten.



5. Umbuchungen / Rücktritt

1. Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Reiseveranstalter
kann im Falle des Rücktritts eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der
Entschädigung richtet sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Veranstalter
ersparten Aufwendungen sowie danach, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung
als Ausgleich erwerben konnte.

2. Bei einem Rücktritt vor Reisebeginn kann der Veranstalter unter Berücksichtigung der
gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der anderweitigen Verwendung der Reiseleistung
grundsätzlich einen Prozentsatz des Reisepreises als Entschädigung verlangen. Die Höhe
der Entschädigung ist in den Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters geregelt.
Dem Reiseteilnehmer ist die Behauptung und Beweisführung dafür gestattet, dass ein
Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht eingetreten oder wesentlich niedriger
ist als die geltend gemachte Pauschale.

3. Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass statt seiner Person ein
Dritter in die Rechten und Pflichten des Reisevertrags eintritt. Der Veranstalter kann dem
Eintritt des Dritten in den Vertrag widersprechen, wenn dieser den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder
behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet
er und der Reiseteilnehmer dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis
und evtl. durch den Eintritt entstehende Mehrkosten.

4. Das Reisebüro empfiehlt dem Reiseteilnehmer den Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung.

5. Bei Stornierungen von Flugbuchungen nach der Ticketausstellung wird grundsätzlich
eine Stornogebühr von ? 150,00 pro Ticket erhoben. Sollte es sich um Sondertarife handeln,
kann im Einzelfall die Gebühr höher sein. Wenn eine anderweitige Verwendung des Fluges nicht
möglich ist, kann die Stornogebühr bis zu 100 % des Ticketpreises ausmachen.

6. Bei Stornierungen von Flugbuchungen bei Sonder- und Charterflügen wird in Abhängigkeit
der verbleibenden Zeit bis zum Abflugdatum eine Pauschale in Form eines Prozentsatzes des
Reisepreises erhoben. Die Höhe der Pauschale ist in den Reisebedingungen des jeweiligen
Veranstalters geregelt.

7. Reiseveranstalter können vertragliche Leistungen ändern oder von diesen abweichen,
wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Reiseteilnehmers
für diesen zumutbar sind. Zumutbarkeit ist immer dann gegeben, wenn der Anlass für die
Änderung auf Umstände zurückzuführen ist, die vom Veranstalter nicht beeinflusst werden
können, wie Naturkatastrophen, Kriegs- oder kriegsähnliche Auseinandersetzungen, Streiks,
terroristische Anschläge, Krankheiten, politische, wirtschaftliche und sonstige Ereignisse,
die eine Reiseleistung in Frage stellen. Unter unverzüglichem Hinweis auf die
Nichtverfügbarkeit der Leistung kann sich das Reisebüro von der Leistung lösen.
Gegenleistungen sind zu erstatten. Im Übrigen gilt § 651 j BGB.



6. Hinweis auf besondere Bestimmungen

1. Soweit Auskünfte über Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen erteilt
werden, ist grundsätzlich auf die jeweiligen nationalen oder internationalen gesetzlichen
oder sonstigen Regelungen abzustellen. Das Reisebüro geht vorbehaltlich einer anderen
schriftlichen Erklärung des Reiseteilnehmers davon aus, dass dieser deutscher
Staatsangehöriger ist. Das Reisebüro ist hinsichtlich der Informationen auf die Angaben
Dritter (Veranstalter und sonstige Leistungsträger) angewiesen. Das Reisebüro gibt
insoweit keinerlei Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder
Aktualität dieser Informationen. Eine Haftung des Reisebüros wird abgesehen von Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dem Reiseteilnehmer wird empfohlen, selbst
Informationen über die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes einzuholen und sich
rechtzeitig auf evtl. geänderte Umstände einzustellen.

2. Bei Flugreisen informiert das Reisebüro den Reiseteilnehmer im Rahmen der
Reisevermittlung über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens.

3. Das Reisebüro hat keine gesonderte Aufklärungs- oder Hinweispflicht für gesetzliche
oder auf sonstige Weise reglementierte Reisebedingungen bezüglich des Ziellandes oder
sonstiger Reiseumstände.



7. Zahlungsverkehr

1. Soweit Pauschalreisen vermittelt werden, sind Zahlungen fällig, wenn der
Sicherungsschein des Veranstalters beim Reiseteilnehmer eingeht. Zahlungen sind
spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig. Anzahlungen
sind zu dem auf der Buchungsbestätigung angegebenen Zeitpunkt fällig.

2. Bei Leistungen, für die ein Sicherungsschein nicht erforderlich ist, wird die
Zahlung des Reisepreises mit erfolgter Buchung, spätestens vor Reiseantritt bei
Aushändigung der Reiseunterlagen fällig.

3. Zahlungen können erfolgen durch:

* Bankeinzug
* Kreditkarte
* Überweisung
* Barzahlung im Reisebüro

4. Für abweichende Zahlungsbedingungen sind die Hinweise der Reiseveranstalter maßgeblich.
Mit Zustimmung des Reiseteilnehmers können Zahlungen über Kreditkartennummern oder per
Lastschrift eingezogen werden.

5. Storno-, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig.

6. Das Reisebüro erfüllt die ihm obliegende Leistung aus dem Vermittlungsvertrag mit
der Bereitstellung der Reiseunterlagen, wie Flugscheine, Voucher u.a. in den Geschäftsräumen
des Reisebüros. Werden Dokumente vom Reisebüro an den Reiseteilnehmer versandt, trägt dieser
die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Aufgabe zur Post oder mit der Übergabe an einen Überbringer.



8. Verjährung

1. Ansprüche gemäß §§ 651 c bis 651 f BGB hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats
nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter
geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend
machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindern war.

2. Im Übrigen gelten § 651 g BGB sowie die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.



9. Sonstige Regeln

1. Es gilt Deutsches Recht.

2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrags führt nicht zur
Unwirksamkeit des Reisevertrages. Gleiches gilt für die Unwirksamkeit des Reisevertrages
im Verhältnis zum Vermittlungsvertrag.

3. Für den Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Reiseteilnehmers maßgeblich, soweit es sich
um nicht gewerblich tätige Personen handelt. Bei gewerblichen Kunden ist der Sitz des
Veranstalters maßgeblich.

4. Sofern keine Regelung im Vermittlungsverhältnis zum Reisebüro oder in den einbezogenen
Veranstalterverträgen eingreift, gelten im Zweifel die gesetzlichen Bestimmungen gemäß
§§ 651 a ff BGB.


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