Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Reisevermittlungsleistungen · Stand 28. Juli 2021
1. Geltungsbereich
- Das Reisebüro wird in den beiliegenden Vertragsunterlagen und auf der Homepage des Büros näher bezeichnet.
- Das Reisebüro tritt auf der Grundlage dieser AGB ausschließlich als Vermittler von Reiseleistungen auf, etwa von Beförderungsleistungen (z. B. Flüge), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z. B. Hotelaufenthalte, Mietwagen u. a.), von fremdveranstalteten Pauschalreisen sowie sonstiger Reiseleistungen. Die Reiseleistungen werden von Veranstaltern und sonstigen Leistungsträgern erbracht. Die Vertragsbeziehung kommt direkt und unmittelbar zwischen dem Reiseteilnehmer und dem jeweiligen Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger zustande. Das Reisebüro nimmt die Anmeldungen bzw. Reservierungen entgegen und vermittelt den Abschluss des Reisevertrags.
- Für Buchungen ist der Inhalt der mit dem Veranstalter oder den sonstigen Leistungsträgern abgeschlossenen Verträge einschließlich deren Allgemeiner Reisebedingungen maßgeblich. Das Reisebüro ist an den vermittelten Reiseleistungen vertraglich nicht beteiligt.
2. Anmeldung / Buchung / Reiseinformation
- Anmeldungen bzw. Buchungen können schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Wege (z. B. E-Mail) vorgenommen werden. Mit der Anmeldung / Buchung beauftragt der Reiseteilnehmer das Reisebüro verbindlich mit der Vermittlung eines Reisevertrages zwischen ihm und dem Reiseveranstalter bzw. sonstigen Leistungsträger.
- Der Reiseteilnehmer ist an seine Anmeldung bzw. den Buchungsauftrag gebunden.
- Die Vertragspflicht des Reisebüros ist auf die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistungen beschränkt. Soweit Informationen über Reiseleistungen weitergegeben werden, ist damit keine eigene Haftung oder Zusicherung des Reisebüros verbunden. Das Reisebüro übernimmt insbesondere keine Haftung oder Garantie für den Reiseerfolg.
3. Buchungsbestätigung
- Anmeldungen / Buchungen werden durch die Veranstalter oder die sonstigen Leistungsträger schriftlich bestätigt.
- Reiseteilnehmer sind verpflichtet, die zugegangene Buchungsbestätigung unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen.
- Flugtickets werden grundsätzlich per Post oder per E-Mail als elektronisches Ticket übermittelt. In Ausnahmefällen werden Tickets bei der Fluglinie hinterlegt. Voraussetzung für Zustellung / Hinterlegung ist die vollständige Zahlung des Reisepreises.
- Bei Pauschalreisen erhält der Reiseteilnehmer die Unterlagen per Post oder am Flughafenschalter. Für Einzelheiten sind die Hinweise auf der Buchungsbestätigung maßgeblich.
4. Haftung des Reisebüros
- Angaben über Reiseleistungen beruhen auf den Informationen der Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger. Das Reisebüro gibt keine eigenen Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der vermittelten Informationen.
- Das Reisebüro haftet bei Schäden nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten.
5. Umbuchungen / Rücktritt
- Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Reiseveranstalter kann im Falle des Rücktritts eine angemessene Entschädigung verlangen. Deren Höhe richtet sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der ersparten Aufwendungen sowie danach, was durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung als Ausgleich erworben werden konnte.
- Bei einem Rücktritt vor Reisebeginn kann der Veranstalter unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen grundsätzlich einen Prozentsatz des Reisepreises als Entschädigung verlangen. Die Höhe ist in den Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters geregelt. Dem Reiseteilnehmer ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist als die geltend gemachte Pauschale.
- Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten des Reisevertrags eintritt. Der Veranstalter kann widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter ein, haften er und der Reiseteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und etwaige Mehrkosten.
- Das Reisebüro empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
- Bei Stornierungen von Flugbuchungen nach der Ticketausstellung wird grundsätzlich eine Stornogebühr von € 150,00 pro Ticket erhoben. Bei Sondertarifen kann die Gebühr im Einzelfall höher sein. Ist eine anderweitige Verwendung des Fluges nicht möglich, kann die Stornogebühr bis zu 100 % des Ticketpreises ausmachen.
- Bei Stornierungen von Sonder- und Charterflügen wird in Abhängigkeit der verbleibenden Zeit bis zum Abflug eine Pauschale als Prozentsatz des Reisepreises erhoben. Die Höhe ist in den Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters geregelt.
- Reiseveranstalter können vertragliche Leistungen ändern oder von diesen abweichen, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen des Reiseteilnehmers zumutbar ist. Zumutbarkeit ist gegeben, wenn der Anlass auf Umstände zurückzuführen ist, die vom Veranstalter nicht beeinflusst werden können (z. B. Naturkatastrophen, Kriege, Streiks, terroristische Anschläge, Krankheiten sowie politische, wirtschaftliche und sonstige Ereignisse). Unter unverzüglichem Hinweis auf die Nichtverfügbarkeit kann sich das Reisebüro von der Leistung lösen; Gegenleistungen sind zu erstatten.
6. Hinweis auf besondere Bestimmungen
- Soweit Auskünfte über Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen erteilt werden, ist auf die jeweiligen nationalen oder internationalen Regelungen abzustellen. Das Reisebüro geht vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Erklärung davon aus, dass der Reiseteilnehmer deutscher Staatsangehöriger ist, und ist hinsichtlich der Informationen auf die Angaben Dritter angewiesen. Es gibt keine Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität; eine Haftung ist – abgesehen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen. Dem Reiseteilnehmer wird empfohlen, selbst Informationen über die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes einzuholen.
- Bei Flugreisen informiert das Reisebüro im Rahmen der Reisevermittlung über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens.
- Das Reisebüro hat keine gesonderte Aufklärungs- oder Hinweispflicht für gesetzliche oder auf sonstige Weise reglementierte Reisebedingungen bezüglich des Ziellandes oder sonstiger Reiseumstände.
7. Zahlungsverkehr
- Soweit Pauschalreisen vermittelt werden, sind Zahlungen fällig, wenn der Sicherungsschein des Veranstalters beim Reiseteilnehmer eingeht. Zahlungen sind spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig. Anzahlungen sind zu dem auf der Buchungsbestätigung angegebenen Zeitpunkt fällig.
- Bei Leistungen, für die kein Sicherungsschein erforderlich ist, wird die Zahlung mit erfolgter Buchung, spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig.
- Zahlungen können erfolgen durch: Bankeinzug, Kreditkarte, Überweisung oder Barzahlung im Reisebüro.
- Für abweichende Zahlungsbedingungen sind die Hinweise der Reiseveranstalter maßgeblich. Mit Zustimmung des Reiseteilnehmers können Zahlungen per Kreditkarte oder Lastschrift eingezogen werden.
- Storno-, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig.
- Das Reisebüro erfüllt seine Leistung aus dem Vermittlungsvertrag mit der Bereitstellung der Reiseunterlagen (Flugscheine, Voucher u. a.) in den Geschäftsräumen. Werden Dokumente versandt, trägt der Reiseteilnehmer die Gefahr ab Aufgabe zur Post bzw. Übergabe an einen Überbringer.
8. Verjährung
- Ansprüche gemäß §§ 651 c bis 651 f BGB hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.
- Im Übrigen gelten § 651 g BGB sowie die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
9. Sonstige Regeln
- Es gilt deutsches Recht.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrags führt nicht zur Unwirksamkeit des Reisevertrages. Gleiches gilt für die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Verhältnis zum Vermittlungsvertrag.
- Für den Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Reiseteilnehmers maßgeblich, soweit es sich um nicht gewerblich tätige Personen handelt. Bei gewerblichen Kunden ist der Sitz des Veranstalters maßgeblich.
- Sofern keine Regelung im Vermittlungsverhältnis zum Reisebüro oder in den einbezogenen Veranstalterverträgen eingreift, gelten im Zweifel die gesetzlichen Bestimmungen gemäß §§ 651 a ff. BGB.
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